Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für das gegenwärtige und alle folgenden Rechtsgeschäfte zwischen unseren Kunden in der Bundesrepublik Deutschland und uns, soweit es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese AGBs an. Abweichungen zu unseren AGBs gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

2. Vertragsschluss
Ausschließlich die schriftliche Bestellung des Kunden gilt als Vertragsangebot. Unsere Auftragsbestätigung, Rechnung oder die Lieferung der Ware gilt als Annahme des Angebotes. Die gelieferten Waren werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe berechnet. Das Recht zu Preisänderungen behalten wir uns vor, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen, eintreten. Auf Verlangen werden wir dies dem Besteller nachweisen.

 

3. Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung
Bei Sendungen mit einem Warenwert über EUR 120,00 (Apotheken) oder über EUR 240,00 (Großhandel) erfolgt Lieferung innerhalb Deutschlands porto- bzw. frachtfrei. Mehrkosten für Eilboten- und Expressgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers. Kosten für Verpackung und Versicherung tragen wir.
Bei Sendungen ins Ausland trägt der Käufer alle Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung.

 

4. Lieferumfang, Leistungsverzug
Wir behalten uns vor, nach Absprache mit dem Kunden die Ware in Teillieferungen zu versenden. Können wir durch höhere Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten etc.) ganz oder teilweise nicht liefern und wird uns dies erst nach Vertragsschluss bekannt, so ruht die Lieferleistung bis zum Zeitpunkt der Lieferfähigkeit. Ist dem Kunden dies nicht zumutbar, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bereits ausgeführte Teillieferungen sind hiervon nicht berührt.

 

5. Gefahrübergang, Transportschäden
Der Gefahrübergang tritt mit Verlassen unseres Versandlagers ein. Die Transportgefahr einschließlich der Beschlagnahme und sonstiger Verfügungen von hoher Hand während des Transports trägt in allen Fällen, auch bei Franko-Lieferungen, der Käufer. Dies gilt auch für den Fall, dass das Ereignis von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist. Transportschäden sind seitens des Empfängers unmittelbar beim Empfang bei der Post, Bahn oder dem Spediteur zu dokumentieren. Antrag auf Schadensersatz wird durch den Warenempfänger oder auf Wunsch durch uns gestellt.

 

6. Pflichten und Rechte des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Empfang auf offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zu überprüfen und uns ggf. enthaltene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle begründeter Mängelanzeige sind wir nur verpflichtet, die Lieferung bzw. die mangelhafte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Kaufpreis für die zurückgenommene Menge zu erstatten, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren oder für die zurückgenommene Menge mangelfreie Ersatzware zu liefern (Nacherfüllung). Verzögert sich die Nacherfüllung über angemessene Fristen hinaus, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

7. Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsziele. Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, wird die Zahlung sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Verzug gem. §§ 286/288 BGB. Demnach fallen bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes plus 9 % sowie pauschale Bearbeitungskosten von EUR 40,00 an. Sollten die uns entstehenden Bearbeitungskosten höher als die gesetzlich festgelegte Pauschale ausfallen, so sind diese vom Kunden gegen Nachweis zu erstatten.
Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen der Kunden werden zunächst auf die Mahnkosten, dann auf die Zinsen und mit dem Überschuss auf die jeweils älteste Rechnung verrechnet.

 

8. Rechte unseres Unternehmens
Wir sind berechtigt, unsere Lieferungen zu beschränken oder vom Kaufvertrag ohne Schadensersatzpflicht zurückzutreten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach Vertragsabschluss Nachteiliges über die Vermögens- oder sonstigen Verhältnisse des Käufers bekannt wird.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor („Vorbehaltsware“). Der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden bleibt auch dann bestehen, wenn die Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist. Der Kunde hat unsere Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen in Höhe des Brutto-Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.

Der Kunde ist berechtigt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und ein Entgeltanspruch aus der Weiterveräußerung in Höhe von mindestens seinen Einstandskosten entsteht. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate. Bei Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörendem Material erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947/948 BGB.

Im Fall der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware durch den Kunden hat dieser seinerseits die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern ("weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt"). Der Kunde hat den Erlös aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware jeweils sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden. Der Kunde tritt im Voraus alle seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware, auch eventuell ihm künftig zustehende Forderungen, entsprechend dem Brutto-Rechnungswert unserer Lieferungen an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Übersteigt der Wert der hiernach gegebenen Sicherheiten unsere noch offenen Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Unsere Käufer sind auch nach der Abtretung berechtigt und verpflichtet, den Gegenwert für die weiterveräußerten oder verarbeiteten Waren, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind jedoch verpflichtet, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware und zur Einziehung der Kundenforderungen automatisch und gehen auf uns über.

Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Schuldner anzuzeigen, sobald ein Käufer von uns in Zahlungsverzug gerät.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde hat insoweit kein Recht auf Besitz. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der Verwertungskosten anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Verwertung unangemessen hohe Kosten verursacht hat.

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Von Sicherungsübereignungen gesamter Warenlager sind die von uns gelieferten Vorbehaltswaren ausdrücklich auszuschließen.

Bei Zwangsvollstreckungen, Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte wahren können. Für die uns hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten haftet der Kunde, sollte anderweitig kein Ersatz erreicht werden können.

Wird unsere Vorbehaltsware vom Kunden an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht, gilt vorrangig Folgendes: Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass unser Eigentumsvorbehalt in dem Land, in dem sich unsere Vorbehaltsware befindet oder in das diese verbracht werden soll, wirksam geschützt wird.

 

10.  Weiterverkauf ins Ausland
Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf ins Ausland einschl. der Freihafengebiete ist wegen der in außerdeutschen Staaten gültigen Arzneimittelgesetze sowie aus patent- und markenrechtlichen Gründen ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.

 

11. Retouren
Hier finden Sie die Rückgabe- und Reklamationsregelungen.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand ist Hoya.

 

13. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder sonst anlässlich der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit zur Erreichung des Vertragszwecks nicht geboten - weder aufzuzeichnen noch in irgendeiner Weise zu verwerten. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

 

14. Frühere Geschäftsbedingungen
Alle früheren Ausgaben unserer Geschäftsbedingungen treten mit Erscheinen dieser Ausgabe außer Kraft.

Stand: 01.09.2016