Stellungnahme Stufenplanverfahren

Im März 2012 hatte das BfArM in einem Stufenplanverfahren (Stufe II) den Widerruf der Registrierungen von 30 homöopathischen Human-Arzneimitteln mit Zubereitungen aus Schimmel- und Hefepilzen bis zu einer Potenz von D8 angekündigt (bspw. MUCOKEHL®, NOTAKEHL®, NIGERSAN®).

Als verantwortlicher pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller hatten wir die Gelegenheit, durch Vorlage von spezifischen Untersuchungen, die Bedenken des BfArM auszuräumen.

SANUM–Kehlbeck konnte die Unbedenklichkeit der in Frage stehenden Produkte nachweisen. Unsere Produkte entsprechen hinsichtlich der toxikologischen Sicherheit und der pharmazeutischen Qualität den behördlichen Anforderungen.

Das BfArM hat, nach der Vorlage aller Daten, das Stufenplanverfahren am 11.06.2013 abgeschlossen.

Die Arzneimittel sind somit in ihrer derzeitigen Darreichungsform und Potenz auch zukünftig weiterhin uneingeschränkt erhältlich.

Wir danken für Ihr Vertrauen.

Weitere Artikel

Das war unsere SANUM-Tagung 2024

Wir freuen uns über eine gelungene Fachkreis-Fortbildung mit rund 350 Teilnehmern:innen.

 

Vielen Dank an alle Mitwirkenden und Besucher!

Mehr erfahren

Lieferschwierigkeiten Flüssige Verdünnung zur Injektion

Sehr geehrte Angehörige der Heilberufe, Apotheken und Großhändler,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass es derzeit Lieferschwierigkeiten bei unseren Ampullen („Flüssige Verdünnung zur…

Mehr erfahren

39. UDH-Kongress am 16. & 17. März 2024 in der Schwabenlandhalle Fellbach

Besuchen Sie den Vortrag unserer Meike Völkner-Klepsch, HP sowie unseren SANUM-Stand

Mehr erfahren