Stellungnahme Stufenplanverfahren

Im März 2012 hatte das BfArM in einem Stufenplanverfahren (Stufe II) den Widerruf der Registrierungen von 30 homöopathischen Human-Arzneimitteln mit Zubereitungen aus Schimmel- und Hefepilzen bis zu einer Potenz von D8 angekündigt (bspw. MUCOKEHL®, NOTAKEHL®, NIGERSAN®).

Als verantwortlicher pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller hatten wir die Gelegenheit, durch Vorlage von spezifischen Untersuchungen, die Bedenken des BfArM auszuräumen.

SANUM–Kehlbeck konnte die Unbedenklichkeit der in Frage stehenden Produkte nachweisen. Unsere Produkte entsprechen hinsichtlich der toxikologischen Sicherheit und der pharmazeutischen Qualität den behördlichen Anforderungen.

Das BfArM hat, nach der Vorlage aller Daten, das Stufenplanverfahren am 11.06.2013 abgeschlossen.

Die Arzneimittel sind somit in ihrer derzeitigen Darreichungsform und Potenz auch zukünftig weiterhin uneingeschränkt erhältlich.

Wir danken für Ihr Vertrauen.

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