REBAS ® D12 Injektionen
SYSTEM-REGULATION | Organpräparate / Seren
Keine Registrierung in Deutschland, nur über das Ausland erhältlich.
Patienten bzw. Heilpraktikern ist es nicht erlaubt, Präparate direkt aus dem EU-Ausland zu beziehen. Es bedarf vielmehr der Einzelbestellung einer deutschen Apotheke. Gem. §73 Abs. 3, Satz 1 AMG, darf ein Arzneimittel, welches in Deutschland nicht registriert, oder zugelassen ist, im EU-Ausland durch eine deutsche Apotheke bezogen werden, wenn es in Staat, in dem es bezogen wird, verkehrsfähig ist.
Die Einfuhr eines Arzneimittels aus dem EU-Bereich durch Bestellung in einer deutschen Apotheke ist ohne ärztliche, oder zahnärztliche Verschreibung möglich, soweit der Stoff, den das Arzneimittel enthält, in Deutschland nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.
REBAS ® D12 - Flüssige Verdünnung zur Injektion
Zusammensetzung: 2 ml enthalten: 2 ml Folliculi lymphatici aggregati (lyophil., steril.) D12 aquos. dilut. nach Vorschriften 5b und 11 HAB.
Erfahrungsgemäß unterstützend angewendet bei: Homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Gegenanzeigen: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber tierischem Eiweiß, insbesondere Eiweiß vom Schwein, sollte das Präparat nicht angewendet werden.
Nebenwirkungen:
Aufgrund des Gehaltes an spezifischen organischen Bestandteilen in REBAS® D12 können in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Gelegentlich können auftreten: lokale Reaktionen an der Injektionsstelle wie Rötung, Schwellung, Schmerzhaftigkeit, die jedoch in der Regel ohne Behandlung verschwinden; vorübergehend leichte Temperaturerhöhung; Müdigkeit.
Hersteller: SANUM-Kehlbeck GmbH & Co. KG, Postfach 1355, 27316 Hoya.