REBAS ® D4 Zäpfchen
SYSTEM-REGULATION | Organpräparate / Seren
Keine Registrierung in Deutschland, nur über das Ausland erhältlich.
Patienten bzw. Heilpraktikern ist es nicht erlaubt, Präparate direkt aus dem EU-Ausland zu beziehen. Es bedarf vielmehr der Einzelbestellung einer deutschen Apotheke. Gem. §73 Abs. 3, Satz 1 AMG, darf ein Arzneimittel, welches in Deutschland nicht registriert, oder zugelassen ist, im EU-Ausland durch eine deutsche Apotheke bezogen werden, wenn es in Staat, in dem es bezogen wird, verkehrsfähig ist.
Die Einfuhr eines Arzneimittels aus dem EU-Bereich durch Bestellung in einer deutschen Apotheke ist ohne ärztliche, oder zahnärztliche Verschreibung möglich, soweit der Stoff, den das Arzneimittel enthält, in Deutschland nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.
REBAS ® D4 - Zäpfchen
Zusammensetzung:
Zäpfchen enthält: 0,2 g Folliculi lymphatici aggregati (lyophil., steril.) D4 trit. nach Vorschrift 6 HAB.
Sonstige Bestandteile: 1,8 g Hartfett.
Erfahrungsgemäß unterstützend angewendet bei: Homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Gegenanzeigen: Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber tierischem Eiweiß, insbesondere Eiweiß vom Schwein, sollte das Präparat nicht angewendet werden.
Nebenwirkungen: Aufgrund des Gehaltes an spezifischen organischen Bestandteilen in REBAS® D4 können in seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Hersteller: SANUM-Kehlbeck GmbH & Co. KG, Postfach 1355, 27316 Hoya.